Wer einen Führerschein außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben hat, kann damit in Deutschland nur für eine begrenzte Zeit fahren. Spätestens sechs Monate nach der offiziellen Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland muss der ausländische Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
Wird diese Frist überschritten, verliert der ausländische Führerschein in Deutschland seine Gültigkeit. Das bedeutet, dass du rechtlich nicht mehr berechtigt bist, mit diesem Dokument hier zu fahren. Falls du nach Ablauf dieser sechs Monate weiterhin in Deutschland ein Fahrzeug führen möchtest, ist eine Umschreibung zwingend erforderlich.
Damit die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins reibungslos verläuft, solltest du alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig zusammenstellen. Erst wenn du alle Unterlagen vollständig hast, kannst du einen Termin bei der Führerscheinstelle deines Wohnortes (z. B. im Landratsamt Konstanz) vereinbaren. Dort wird geprüft, welche weiteren Schritte erforderlich sind, um deinen deutschen Führerschein zu erhalten.
Die Umschreibung wirft viele Fragen auf.
Wir nehmen uns Zeit für deine Antworten.
Eine Probezeit wird nur dann vereinbart, wenn der Ausländische Führerschein jünger als 2 Jahre ist. Wichtig ist hier das Datum der Ausstellung des Ausländischen Führerscheins, nicht des Deutschen.
Nein, nicht in jedem Fall. Ob du eine theoretische und/oder praktische Prüfung ablegen musst, hängt davon ab, in welchem Land du deine Fahrerlaubnis erworben hast.
Für viele Nicht-EU-Länder, die in der Anlage 11 FeV bzw. der sog. Staatenliste aufgeführt sind (sog. Staatenliste), gelten Sonderregelungen. Je nach Herkunftsland kann es sein, dass keine Prüfung, nur eine praktische oder beide Prüfungen erforderlich sind.
Nachdem 6 Monate seit der Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland vergangen sind, erlischt die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten und wird nicht länger anerkannt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
Wenn du nachweisen kannst, dass du insgesamt nicht länger als 12 Monate in Deutschland wohnen wirst, besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung dieser Frist um weitere 6 Monate. Dies muss jedoch gegenüber den Behörden nachgewiesen werden.
An die Führerscheinstelle der Stadt Mülheim. Genaue Informationen erhältst du auf ihrer Webseite.
Ja. Fahrstunden sind bei uns auch auf Türkisch und Englisch möglich. Das kann besonders bei der Umschreibung eines Führerscheins hilfreich sein, um Abläufe, Verkehrsregeln und Prüfungssituationen sicher zu verstehen. Sprich uns einfach an – wir klären gemeinsam, welche Sprache für deine Ausbildung möglich ist.
| Mo: | 14:30 - 18:30 Uhr |
| Di: | 14:30 - 18:30 Uhr |
| Mi: | 14:30 - 18.30 Uhr |
| Do: | 14:30 - 18:30 Uhr |
| Fr: | 14:30 - 17.30 Uhr |
Auf Anfrage auch morgens.
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